Asbestabbau

Unser Betrieb verfügt über den Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 und TRGS 521 und darf somit schwach- und festgebundenen Asbest (z. B. Fassaden- und Dachplatten, Bodenbeläge) abbauen, befördern und fachgerecht entsorgen.

Unsere Arbeiter verfügen über den vorgeschriebenen ärztlichen Gesundheitsnachweis, sind mit der entsprechenden Schutzkleidung ausgestattet und packen das demontierte Material sofort in die vorgeschriebenen Big Bags.